In Paraguay investieren aus Spanien: Rechts- und Steuerleitfaden 2026
Von den sechs Ländern in diesem Leitfaden hat Spanien heute den stärksten bilateralen Rechtsrahmen mit Paraguay: ein brandneues Steuerabkommen zusätzlich zu einem fast 30 Jahre alten Investitionsschutzabkommen.
Kann ein spanischer Staatsbürger ohne Einschränkungen Land in Paraguay kaufen?
Keine Einschränkungen. Spanien grenzt nicht an Paraguay, daher gilt das Grenzsicherheitsgesetz 2.532/05 nicht: Sie können ländliches oder städtisches Land an jedem Ort im Land kaufen.
Dokumente aus Spanien
Spanien ist seit 1978 Mitglied des Haager Übereinkommens, mit elektronischer Apostille über die Notarkammer. Die spezielle Kaufvollmacht wird vor einem spanischen Notar unterzeichnet und apostilliert, oder direkt beim paraguayischen Konsulat in Spanien, ohne zusätzliche Apostille.
Steuern in Paraguay beim Kauf
3–4 % des Werts: Übertragungs-Mehrwertsteuer (effektiv ≈1,5 %), Gemeindesteuer (0,3–0,5 %), Grundbucheintragung (≈0,8 %) und Notarhonorar (0,75–2 %).
Das Doppelbesteuerungsabkommen — die zentrale Neuerung
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Paraguay und Spanien, genehmigt durch Gesetz Nr. 7.271/2024, trat am 14. Oktober 2024 in Kraft und gilt steuerlich seit dem 1. Januar 2025. In der Praxis: Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne aus Ihrem paraguayischen Grundstück werden in Spanien mit Anrechnung der in Paraguay bereits gezahlten Steuer besteuert — eine Doppelbesteuerung wird so vermieden, was Argentinien, Brasilien und die USA derzeit nicht bieten.
Was in Spanien zu melden ist
Die paraguayische Immobilie muss im Modelo 720 (Erklärung von Auslandsvermögen) angegeben werden, wenn Ihr gesamtes Auslandsimmobilienvermögen 50.000 € übersteigt, mit Frist bis 31. März des Folgejahres. Die Sanktionen wurden nach dem EuGH-Urteil von 2022 und Gesetz 5/2022 abgemildert und an das allgemeine Regime angeglichen. Die Immobilie kann je nach autonomer Region zudem in die Vermögenssteuer einfließen.
Geld überweisen und Investitionsschutz
Keine Devisenkontrollen als EU-Land: eine normale SEPA- oder SWIFT-Überweisung genügt. Die Auslandsinvestition muss über das Modelo D-7A bei der Generaldirektion für Außenhandel und Investitionen (über die Plattform AFORIX) gemeldet werden, beim Verkauf das Modelo D-7B. Als zusätzliche Absicherung besteht seit 1997 ein gegenseitiges Investitionsschutz- und -förderabkommen zwischen Spanien und Paraguay — doppelte Absicherung neben dem Steuerabkommen.